Muss ich nachehelichen Unterhalt bezahlen?

Hallo, ich hoffe es gibt hier jemanden der mir weiterhelfen kann.

Meine Frau ich haben uns nach Einem Jahr Ehe bereits getrennt. Die Ehe wird demnächst geschieden. Dann hat die Ehe quasi genau zwei Jahre bestanden, wovon ein Jahr das sogenannte Trennungsjahr wahr.

Unsere Kinder sind beide 3,5 Jahre alt und gehen von 8-15 Uhr in den Kindergarten.

Meine Ex ist nun bei der Jobbörse und die wollen das Geld natürlich von mir. Wegen den Trennungsunterhalt (er ist grausam enorm) tu ich jetzt nicht mehr rum. Denn wir sind sehr bald rechtskräftig geschieden. Aber nun ist da ja noch der Nacheheliche Unterhalt!

Sie macht bisher nichts und ab September 2019 eine zwei Jährige Ausbildung welche vom Jobcenter bezahlt werden soll. Erfahrungsgemäß holen sie das Geld dann von mir. Ist eine Ausbildung ein Grund um mir einen Nachehelichen Unterhalt aufbrummen zu können?

Hier ein paar Dinge die sie belasten könnten. Würde mich interessieren ob davon etwas zu gebrauchen ist um den Nachehelichen Unterhalt zu entkommen.

Sie hat schon VOR der Ehe Dinge über mich bestellt (unerlaubt) und Jahrelang die Inkassobriefe abgefangen und vernichtet. Es war ein Handy welches mit x mahngebühren 1100€ kosten sollte und ein spielzeug welches von 20€ zu 80€ wurden (es geht ums Prinzip, das ist Betrug). Mit dieser und vielen anderen Lügen ist sie in die Ehe gegangen. Ich habe sie dafür Angezeigt weil sie es nicht bezahlen wollte als ich es entarnt hatte. Wie ich später erfahren hatte saß sie beteits wegen GENAU SOLCHEN Betrügereien, bei ihren Ex , vor Gericht.

Ich habe Beweisefotos eines Whatsapp Chatverlaufs das sie, noch während der Ehe, in Norwegenurlaub mit einen typ geküsst hatte (das steht dort deutlich zu lesen) und sie hatten sich darüber unterhalten das die Betten Partneruntauglich sind weil sie die ganze Nacht auseinandergerutscht sind.

Lässt sich damit bereits etwas anfangen?

Ich habe auch Zeugen die bestätigen können das sie schon IMMER arbeitsfaul war und nur gelogen hat.

Recht, Unterhalt, Nachehelicher Unterhalt
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