Darf in die Tür eines Heizungskellers, in dem sich ein relativ kleiner Gasbrenner befindet (für Mehrfamilienhaus mit vier Parteien) ständig geöffnet sein? (Auf dem gleichen Gang befinden sich Souterrainwohnungen.)

Gibt es hier Sicherheitsvorschriften bezüglich Brandschutzvorkehrungen, das die Tür geschlossen sein muß? Der Vermieter behauptet die Tür mußte geöffnet sein, damit der Brenner genügend Sauerstoff bekommt (aber dann besteht ja keinerlei Schutz mehr für die Bewohner im Souterrain, oder?).

Danke für eine Antwort