Ich habe da mal eine Frage , ich war 3 Wochen in einer Mutter-Kind-Kur und wurde danach direkt krankgeschrieben (Erstbescheinigung) . Das sind jetzt schon drei Wochen . Zählen die Kur und die Krankentage zusammen ? Also, würde ich jetzt quasi nach sechs Wochen ins Krankengeld fallen ? Oder erst wenn ich sechs Wochen krankgeschrieben bin ? Es war keine Reha, sondern eine Vorsorgekur . Danke schon mal für Eure Antworten

Stefanie