Ich habe die Weiterbildungsprämie nach meiner bestandenen IHK Prüfung als Koch beantragt. Laut Sgb3 444a Absatz 3 sowie 131a Absatz 3 erfülle ich alle Voraussetzungen dafür. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten in dem steht das für den Beruf nach Bundes und Landesvorschriften keine Mindestdauer von 2 Jahren festgelegt ist aber das stimmt doch nicht? Die normale Ausbildung geht 3 Jahre laut IHK, allerdings weiß ich auch das man als Umschüler innerhalb von 2 Jahre den Beruf erlernen kann. Ich bitte um Hilfe