Richtig, Gebühren, die für den Betrieb gezahlt werden, sind Kosten. Diese sind aber nicht direkt auf das GuV-Konto zu buchen, sondern je nach Kontenplan auf das entsprechende Kosten-Konto der Klasse 4 (Industrie/Gewerbe) oder 7 (Handel). Gebühren, die der Betrieb in Rechnung stellt, sind über ein Erlöse-Konto zu erfassen, sollte es sich um "echte, eigene" Gebühren handeln (Versand-Nebenkosten wie z.B. Porto)

Anders jedoch mit Gebühren, die der Betrieb "nur" für seinen Kunden vorgelegt hat, etwa die TÜV-Gebühr beim Kfz-Betrieb. Weder die Zahlung noch die Rückforderung dieser Gebühren haben etwas mit dem Betrieb zu tun und müssen somit aus den Kosten/Erlösen heraus gehalten werden. Sie werden als >>durchlaufende Posten<< im Finanzbereich erfaßt und heben sich am Ende gegenseitig auf.

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Nicht Alles, was als Antwort geschrieben wurde, stimmt. Ganz einfach: >>Anschaffungs-Kosten<< sind, wie das Wort sagt, die Aufwendungen im Zeitpunkt der Anschaffung (Netto-Kaufpreis). >>Wiederbeschaffungs-Kosten<< sind die wahrscheinlichen Aufwendungen für dasselbe Wirtschaft-Gut zu einem späteren Zeitpunkt, also ein angenommener, teilweise unsicherer Wert. Die Differenz sollte über die kalkulatorische Abschreibung  ausgeglichen erfaßt und so in die Preisfindung einfließen.

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Ja, alles ist schwer, wenn man es nicht kann. Auch ich war kein Held in Mathe, aber nach dem Betriebswirt-Examen und einiger Praxis, habe ich für alle, die diese Probleme haben, vor Jahren ein Taschenbuch geschrieben: >Statistik> Wilhelm Heyne Verlag, kompaktwissen Nr. 83 - nur noch in Büchereien auszuleihen. Mein Mathe-Lehrer war "baff" und mein Motto: >Mit (Fleiß und )Statistik kann man alles beweisen!! (Hans-Hermann Stück)

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