Guten Tag,

muss ich als Einzelunternehmer Richtung E-Commerce die Entstrickungsteuer bezahlen, wenn ich in ein Land außerhalb der EU Umziehe ? Und wenn ja, greift dies auch ein, wenn ich mein Unternehmen hier vorher abmelde und in Dubai bspw. wieder anmelde ? Ich habe viel gelesen, dass man 1% an einer Kapital Gesellschaft beteiligt sein muss und noch wirklich 100 andere Sachen. Ich finde jedoch keine eindeutige Antwort, ob ich nun als E-Commerce Tätiger eine Entrickungsteuer zahlen muss und wenn ja, wie diese überhaupt im E-Commerce berechnet wird. Ich hoffe, jemand von euch kennt sich da aus.