![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
der Name darf das Kind nicht der lächerlichkeit preisgeben,oder irgendwie so lautet die offizielle Formulierung. Und wenn dein Kind #Hans123* oder so heißt, dann ist das lächerlich und damit nicht gestattet. Wenn du deinem Kind aber z.B. einen slavischen namen gibst in dem der Buchstabe für "Tsch" drin vorkommt, ist das zwar unter bestimmten gesichtspunkten auch ein Sonderzeichen, aber wahrscheinlich erlaubt.