Hallo!

Meine Arbeitszeit beginnt um 7.00 Uhr morgens. Ich habe einen Arbeitsweg von ca. 1,5 Stunden (einfache Strecke), muß also ca. 5.30 Uhr das Haus verlassen.

Ich habe ein Kind bekommen und 14 Monate Elternzeit (da alleinerziehend) in Anspruch genommen. Nach der Elternzeit kehre ich an meine alte Arbeitsstelle zurück. Nun muß ich jedoch jeden Morgen vor Arbeitsbeginn mein Kind zur Betreuung bringen. Es gibt in meinem Umfeld keine Betreuungsstelle, die Kinder schon ab 5.30 Uhr aufnimmt, eine anderweitige (innerfamiliäre) Betreuung um diese Zeit ist ebenfalls nicht möglich.

Deshalb bin ich umgezogen an einen Wohnort näher zur Arbeitsstelle. Nun habe ich nur noch 15 Minuten Arbeitsweg und kann problemlos vorher mein Kind abgeben.

Kann ich diesen Umzug als "berufsbedingt" in der Steuererklärung geltend machen?

Vielen Dank und LG!