Antwort
Eine Willenserklärung einer Person, die unter einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit oder Bewusstlosigkeit steht (Betrunkensein zählt dazu) ist nach §105 II BGB nichtig. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen ist und du ihn kündigen kannst. Guck ob du den Support erreichen kannst und frag dort mal nach wie das genau Abläuft.