Antwort
Ganz einfach um ein Strich zu ziehen.
Der Besitz ist strafbar laut BTMG
Der Konsum ist in so fern strafbar, wenn du ihn den joint, die bong besitzt.
Das bedeutet, wenn dir jemand den Joint vor die nase hält und du ihn nicht in die hand nimmst sondern nur daran ziehst ist es legal ^^. Im falle musst du es aber nachweisen können ( schwierig ) das du den joint nie besessen hast ^^
Du könntest aber auch jmd rauchen lassen und passiv rauchen ( auch legal ) da kein besitz vorhanden ist ^^
Woher ich das weiss.... Dorgenberatung an der schule... Mann kennt doch die Polizisten die zu den schulen kommen und aufklären
Stand seit dem wissen über dem hier : 18.08.2010