Hallo, habe (Gott sei Dank) in meinem Leben wenig Erfahrung mit Gerichten. Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass derjenige, der einen Prozess verliert, am Ende auch bitte zahlen darf. Wir mussten einen sehr unschönen Prozess führen, haben in erster Instanz gewonnen, dann wurde von der Gegenseite Berufung eingelegt. Diese wurde abgelehnt, das Urteil ist nun rechtskräftig, eine Revision beim BHG wurde ausgeschlossen. Kosten des Verfahrens zahlt die Beklagte (also unsere Gegenseite). Das Gericht legt nun den Erstattungsbetrag fest. Im ersten Verfahren sind das knappe € 15.000, in der Berufung nochmal rund € 10.000. Tatsächlich hatten wir rund € 10.000 Gerichtskosten (bei Einreichung der Klage), sowie rund € 60.000 Anwaltskosten. Wir brauchten einen Spezialanwalt, da es um Gesellschaftsrecht ging. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr! Wir haben Recht bekommen (hat eh Seltenheitswert, da heute ja Vergleiche die Regel sind), haben kräftig Kosten gehabt und bleiben nun -obwohl in Recht- auch noch auf einem Großteil sitzen. Wie kann das sein?

Danke für hilfreiche und erklärende Antworten! bombolina