Auf der Seite vom deutschen Zoll steht folgendes:

Tabakerhitzer ("Heat-not-burn"-Erzeugnisse)

"Heat-not-burn"-Erzeugnisse setzen sich aus einem elektronischen Gerät (sogenanntes Device), welches die Erhitzung des Tabakstrangs realisiert, und einem für jeden Rauchvorgang neu einzulegenden Tabakstrang (sogenannte Tabaksticks) zusammen. Letztere ähneln ihrem äußeren Anschein nach kurzen Zigaretten und werden unter der Bezeichnung "Heets" oder "Tabaksticks" gehandelt.

Tabaksticks, die aus rekonstituiertem Tabak bestehen und die von einem Alupapierverbund umgeben sind, sind unabhängig von der Schnittgröße der Tabakteile als Rauchtabak (hier: Pfeifentabak) einzuordnen.

Dagegen sind Tabaksticks, die nicht mit einem Alupapierverbund umhüllt sind, tabaksteuerrechtlich als Zigaretten einzuordnen, weil sie sich unmittelbar, also auch ohne Device, zum Rauchen eignen.

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuergegenstand-Besonderheiten-Wein/Tabak/tabak_node.html

Heets haben einen Alupapierverbund und gelten somit als Rauchtabak / Pfeifentabak und man darf 1KG innerhalb der EU mitbringen. Eine Heets Packung in Tschechien enthält 6,1Gramm.

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