Ich bin alleinerziehend mit einem Sohn 14 Jahre alt und darf für meinen 6 Jährigen Sohn, Aufenhaltsbestimmung bei der Mama, Unterhalt bezahlen. Derzeit läuft dies noch über die Unterhaltsvorschussstelle.

Ich habe nun eine Aufforderung zur Nachzahlung seit 2022 erhalten.

Ich habe und erhalte Kindergeldzuschlag fast natlos in Zeitraum. Der wurde aber berechnet mit der Angabe das ich für den 14 jährigen kein Unterhalt zahlen kann, dies von der Unterhaltsvorschussstelle übernommen wird. Nun kann ich die Unterhaltszahlungen beim Antrag für den Kindergeldzuschlag nicht mehr rückwirkend gelten machen. Ausserdem wurde die Hälfte von dem Kindergeld das der 6 Jährige erhält, für den ich Unterhalt zahle, nicht mit angerechnet von der Unterhaltsvorschussstelle. Auch wird der 40%ige Aufenthalt bei mir nicht mit eingerechnet.

Ich habe nun vorerst Wiederspruch gegen die gültige Fassung die ich heute erhalten habe eingelegt und unter anderem diese Punkte als Grund angegeben.

Ausserdem wird mir belastet dass ich keine Steuerklärung abgebe um die Fahrtkosten abzusetzen, jedoch befinde ich mich derzeit das letzte Jahr in Regelinsolvenz so dass das geld sowieso einbehalten werde wird.

Bin ich auf dem richtigen Weg? Liebe Grüße Steffen