Ich werde zum 31.07. aus meiner alten Wohnung ausziehen und meine Vermieterin ist der festen Ansicht ich müsste bei Auszug streichen. Eingezogen bin ich am 01.11.2012 also knapp 1,5 Jahre. Ich habe an der von ihr getroffenen Farbwahl nicht verändert. Der Wortlaut in meinem Vertrag: "1. Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen. ZU den Schönheitsreparaturen gehören [...] von innen." dann wurde der Teil " In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen [...] durchgestrichen und daneben "bei Auszug" geschrieben. Daher meine Frage, muss ich wirklich nach knapp 1,5 Jahren streichen, wenn die Wände die gleiche Farbe wie zu Beginn haben und auch so in Ordentlichem Zustand sind? Vielen Dank!!