Ja, definitiv sollen sie eine bekommen.

Es ist aber bisher nicht so. Es gibt sehr viele verschiedene Duldungsarten. Bei einer Duldung nach §60a ist es so, wie Bonye sagt. Viele, die weiterhin in der Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, dürfen aber trotzdem nicht arbeiten.
Dann gibt es noch sehr viele andere Duldungen, mit denen Arbeitsmarktzugang ausgeschlossen ist und die Personen in vielen Fällen von den Ausländerbehörden keine Beschäftigungserlaubnis bekommen, obwohl ein Arbeitsplatzangebot vorliegt. Das muss sich von den Behörden ändern, sonst scheitert es leider oft, obwohl sie arbeiten wollen.