Eigentlich habe ich drei Fragen zu diesem Fall.

Eine Freundin hat eine leichte geistige Behinderung. Sie hat einen Mietvertrag unterschrieben. Das Sozialamt hatte vorher die Mietkostenübernahme bestätigt, es schien alles geregelt.

Meine Freundin hatte aber vorher nicht angegeben, dass sie schwerbehindert ist (über 50) und gesetzliche Betreuer hat.

Als die Maklerin nach dem Unterschreiben des Mietvertrags herausgefunden hat, dass die Mieterin schwerbehindert ist und betreut wird, informierte sie meine Freundin darüber, dass sie den Betreuerausweis und die Diagnose zusenden sollte. Meine Freundin hat ihr nichtsahnend beides zukommen lassen.

Einen Tag später bekommt meine Freundin eine E-Mail in der steht, dass der Mietvertrag nicht gültig ist, weil der Betreuer hätte unterschreiben müssen und der Eigentümer keinen neuen Mietvertrag mehr mit ihr eingehen will.

Meine Freundin ist aber trotz der gesetzlichen Betreuung geschäftsfähig und darf selbst Verträge unterschreiben, auch wenn sie eine gesetzliche Betreuung hat, die unterstützend für sie Angelegenheiten erledigen kann. Daher müsste der Mietvertrag gültig sein.

Hätte meine Freundin den Schwerbehindertenausweis vorher zeigen müssen?

Hat ein Vermieter das Recht nach der medizinischen Diagnose des Mieters zu fragen?

Ist das ein Fall von Diskriminierung gegen behinderte Menschen? Kann man rechtlich gegen solche Fälle vorgehen? (Rein theoretisch)