Hallo zusammen!

Ich habe diesen Mittwoch (22.01.) mit einem Nachhilfeinstitut einen Nachhilfevertrag über zwei Stunden à 60 Minuten pro Woche abgeschlossen. In dem Vertrag war kein fester Zeitraum über die Inanspruchnahme der Leistungen aufgeführt noch wurde ich an einen bestimmten Zeitraum gebunden, in der ich die Nachhilfe besuchen muss. Damit ist gemeint, dass wir den Vertrag nicht von bspw. Januar bis März abgeschlossen haben.

Der Lehrer war heute nun aber sehr unfreundlich zu mir und reagierte auf meine Aussage hin, dass ich in der nächsten Woche nur einmal kommen könne, sehr aggressiv. Sinngemäß meinte er, dass meine Leistungen zu schlecht wären, dass ich eine Stunde ausfallen lasse und dass das sowieso nicht geht, da es im Vertrag so festgelegt worden ist, dass ich zweimal kommen müsse. Er müsse ja die Miete für seine Büroräume zahlen, weswegen er das nicht akzeptieren kann. Das alles wie gesagt in einem sehr harschen Ton.

Im Vertrag stand nun aber auch nichts von einem Widerrufsrecht... Nur auf der Homepage des Instituts. Habe ich trotzdem nach § 355 BGB das vierzehntägige Widerrufsrecht oder komme ich nun einfach nicht mehr aus dem Vertrag raus? Es stand keine Klausel zur Kündigungsfrist o.ä. im Vertrag, das wurde alles übergangen. Man legte nur die Stundenanzahl pro Woche und Bezahlung fest, das war es. So dumm wie ich war, habe ich leider auch keine Kopie des Vertrages bei mir zu Hause... Doch müsste das Widerrufsrecht eigentlich trotzdem gelten, oder?

Ich hoffe, ihr könnt mir bei dem Problem schnell weiter helfen und/oder Tips geben, wie ich jetzt am besten vor gehe.

Viele Grüße,

Bluff15