Folgender fiktiver Fall: Azubi zum Fachinformatiker wird aufgefordert Hardware mit firmeneigenem Dienstwagen in eine andere Stadt zu fahren. Der Wert der HW beläuft sich auf ca. 300.000€

Zur Versicherung des Wagens ist nichts bekannt. Azubi geht von Vollkasko aus, was für die Fracht aber unerheblich ist, da die im Schadens/Diebstahlfall ohnehin nicht gezahlt werden würde.

Botenfahrten gehören nicht zur berufsüblichen Tätigkeiten für Informatiker, dienen damit also nicht dem Ausbildungsziel und können insofern verweigert werden. Allerdings hat der Ausbildungsbetrieb durchblicken lassen, daß eine Verweigerung Einfluß auf seine Entscheidung am Ende der Probezeit haben könnte, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen Rechtens ist.

Hier jetzt die Frage: Falls Azubi schuldhaft einen Unfall baut...

...wer zahlt für Schäden am Fahrzeug?

...wer zahlt für Schäden an der Hardware?