Hallo, man hat ja bei Verwaltungsbehörden und bei Gericht das Recht auf Beistand. Gilt das auch in anderen Angelegenheiten, z.B. bei einem Mitarbeitergespräch?

Dauernd wird meine Partnerin (in Ausbildung) zu Gesprächen gebeten, die werden Tage vorher angekündigt aber ihr wird nicht gesagt worum es geht. Dann beraten sich die Verantwortlichen vorher stunden lang um am Ende auf ihr rum zu hacken und das mindestens zu zweit, manchmal uach mit 3 oder 4 leuten.

Ich habe vorher Tage lang die verzweifelte freundin zuhause, die nicht essen und schlafen kann vor lauter Angst.

Darf Sie sagen, dass sie solche Gespräche nurnoch mit Beistand, also mir antreten wird?

Danke für eure Hilfe Gruß