Hallo,

hoffe mir kann jemand eine Antwort auf meine Fragen geben?!

Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern Alter 7 und 15 Jahre. Beide wohnen in Deutschland und erhalten jeden Monat pünktlich Ihren Unterhalt.

Die Kindsmutter hat nun eine Auskunft über mein Einkommen verlangt< habe bereits auch Auskunft erteilt.

Wie wird der Kindesunterhalt errechnet wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt? Habe nun auch eine neue Familie und mit meiner neuen Frau ( auch 2 Kinder aus 1. Ehe) ein gemeinsames Kind,

Ich habe bei der Auskunft die letzten 12 Monate Gehaltsabrechnung abgegeben, (3 Monate davon viel das Gehalt etwas höher aus,) nun habe seit 6 Monaten ich aber ein sehr geringes Einkommen durch die wirtschaftliche Krise ( keine Überstunden etc.)

Wird dies berücksichtigt bei der Neuen Berechnung? Die Lebenshaltungskosten in Norwegen sind sehr hoch wie wird das berechnet oder angerechnet?