Hallo,

ich habe als Zeuge in einem Fall schon eine schriftliche Aussage abgelegt. Nun wurde ich als Zeuge vor Gericht geladen. Jetzt schreibe ich an diesem Datum aber eine Abiprüfung. Kann ich die Vorladung umgehen, muss ich in die Nachprüfung oder muss die Verhandlung verschoben werden? Gruß