Ich wollte mal fragen, ob man den Ü17 Führerschein ("rosa Lappen"/B17 Prüfungsbescheinigung) auch nach der Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ab der Volljährigkeit gegen einen normalen Führerschein umtauschen kann. Wie ist die Regelung da (in Bayern)?

Oder ist dieser dann wirklich ungültig und somit auch die Fahrlizenz an sich (sprich muss man den Führerschein dann nochmal machen).

Freue mich auch eure Antworten.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Kartenführerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Inhaber darf also bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.