Hallo zusammen,

Muss ich bei der Angabe der Entfernung bei Leasingfahrzeugen (zwecks des geldwerten Vorteils) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Adresse des Arbeitgebers nehmen oder das entsprechende Parkhaus in dem ich Parke?

Zur adresse des AG wären es 7 km, zu der des Parkhauses 9.

Vielen Dank im voraus