Er kann sich zwar versuchen zu informieren aber der Arzt hat laut §203 im StGB eine Verschwiegenheutspflicht und darf somit deinem Lehrer kein Aufkunft geben. "Zur Verschwiegenheit verpflichtet sind unter anderem die Angehörigen folgender Berufe: Angehörige heilbehandelnder Berufe, wie Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zahnärzte..." Also brauchst du dir keine Gedanken machen :)

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