Mal angenommen, dass ein Patient in kürzester Zeit zu verschiedenen Ärzten gegangen ist um sich ein Schmerzmittel (BTM Rezept)zu holen. Der Patient ist aber ein Schmerz Patient. Leider wurde er aber nach einiger Zeit Opiat abhängig. Meine Frage ist, kann er strafrechtlich belangt werden? Ist diese sogenannte Ärztehopping wirklich strafbar?