Hallo,wir wohnen derzeit in einem Haus auf dem Land (Zusammen mit dem Vermieter und einer weiteren Partei) und haben ein Gartennutzungsrecht (Dieser ist sehr groß....ca. 2500m²..wir nutzen ihn aber kaum).
In unserem Mietvertrag steht allerdings dass wir uns zur Gartenpflege verpflichten und diese pro Person und Woche 2 Stunden zu betragen hat.Es geht so weit, dass der Vermieter sich hochrechnet wann wir nichts machen und diese Stunden nachfordert (Wenn zb. im Winter mal nichts gemacht wird Wochenlang.).Wir haben das beim Einzug etwas blauäugig unterschrieben und leiden nun sehr unter diesem "Arbeitszwang".

Weiß jemand ob so eine krasse formulierung im Mietvertrag überhaupt rechtens ist? - Hat ja schon etwas von einem Arbeitsvertrag.

Wir sind die Partei die den Garten am wenigsten nutzt.