![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Ja also was ich hier mit Jugendstrafrecht gelesen habe das stimmt schon. Ganz schwierig wäre es wenn du die 5g zum Verkauf in mehrer Tüten abgepackt hättest. Weil dann noch der Gewerbliche Handel mit BTM dazu kommt und dann wird’s schwierig. Falls du von der Polizei eingeladen wirst zwecks verhört kannst du dich ruhig etwas unwissend stellen und viel Reuhe zeigen das hilft vor Gericht. Viel Glück dir. SH.