Mir sind im Keller mehrere hochwertige Pullover durch Feuchtigkeit vermodert. Die Haftpflichtversicherung des Vermieters lehnt eine Regulierung ab, weil den Vermieter kein Verschulden trift (§§823 ff. BGB). Meines Erachtens ist das nicht richtig, denn er hat keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Einwirkung von Feuchtigkeit getroffen. Ich darf als Mieter ja wohl davon ausgehen, dass in den angemieteten Räumen (zu denen auch der Keller gehört), mein Eigentum sicher aufgehoben ist? Ich wurde weder im Mietvertrag noch mündlich darauf hingewiesen, dass diesbezüglich für den Keller Einschränkungen bestehen.