Hallo zusammen,

mein Mietvertrag läuft seit dem 15.03.23. Es ist eine Mindestmietdauer von einem Jahr festgelegt, mit der Formulierung: "Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 15.03.24 zulässig." Heißt das, dass ich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist die Wohnung am 15.03.24 abgeben kann. Oder kann ich ab dann erst kündigen, sodass ich die Wohnung erst 3 Monate später (15.6.) abgeben kann?

Danke schonmal für eure Antworten!