Niemals selbst kündigen. Wie du bereits gesagt hast: Von Arbeitsamt bekommst du eine Sperre.

Eine weitere Möglichkeit, die man hat ist, dass man sich nach einen neuen Betrieb umschaut und sich auf einen Aufhebungsvertrag einigt - diesen aber auch nur dann unterschreiben, sobald man was Neues hat.

Bezüglich eines Arbeitszeugnis gilt folgendes: Nach aktueller Rechtsprechung muss das Arbeitszeugnis mindestens der Note „befriedigend“ entsprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, 9 AZR 584/13). Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen.

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