• Hallo zusammen,
  • folgendes: A pachtet eine Wiese, kann diese aufgrund starken Wildwuchses nicht über die angrenzende Straße mit Landwirtschaftlichen Maschinen befahren.
  • Nun wird kurzerhand ein Fußweg von A als überfahrt genutzt, da B jedoch diesen Fußweg pflegt und sauber hält möchte dieser das nicht. B versperrt den Fußweg darauf hin.
  • A klingelt und fordert B auf die Absperrung zu entfernen, sonst fährt A über das Grundstück von B auf die gepachtete Fläche.
  • Es kommt zum Streit, B weißt A darauf hin das die Zufahrt auf das gepachete Wiesenstück über das verwilderte Teilstück geht und A nichts auf dem Fußweg zu suchen hat. Das Gespräch ist beendet.
  • Kurz darauf bekommt B einen Brief von A`s Anwalt. In diesem Schreiben wird die Situation nocheinmal auf das Papier gebracht und B wird Beleidigung und Unterlassung vorgeworfen. A will jedoch nichts unternehmen sofern nichts weiteres dieser Art geschieht.
  • B kommt diesem nach und verhält sich ruhig, A hat das verwilderte Teilstück zurückgeschnitten und kommt jetzt über die angrenzende Straße zu seiner Fläche. Auch der Fußweg ist wieder frei. Beide Parteien verhalten sich ruhig.
  • Nun 5 Wochen nach diesem Vorfall bekommt B wieder einen Brief von A`s Anwalt, in dem der Anwalt die entstandenen Kosten von B erstattet haben möchte. B möchte diese Kosten, rund 500€, nicht bezahlen, da er ja nicht der Leistungsempfänger ist.
  • Ist das so richtig?