Hallo.

Mein Vater bekommt vom Sozialamt Leistungen wegen Behinderung. Er ist Grieche und er zahlt auch bei der griechischen Rentenkasse.

Nun hat er ein schreiben bekommen wo er aufgefordert wird einen nachweis über die Zahlung einer griechischen Rente bzw. falls eine Solche nicht bezogen wird einen nachweis über die Beantragung oder eine negativschreibung beizubringen. Werden die unterlagen nicht beigelegt werden die Leistungen gestrichen.

Meine frage reicht ein nachweis von der griechischen Rentenkasse das er keine keine rente bekommt damit er die Leistungen wegen Behinderung weiter bekommt. Oder muss er in Griechenland rente beantragen und wenn ja warum?