Guten morgen , ich habe am Donnerstag dem 18.4 als ich Geld abheben wollte bemerkt dass meine ec karte nicht mehr in meiner Geldbörse ist , daraufhin habe ich sofort die Karte sperren lassen , wenn ich nun zurückdenke habe ich die karte zuletzt am samstag den 13.4 benutzt, da ich genug Bargeld mit mir hatte , habe ich die karte bis zum Donnerstag nicht gebraucht ,leider ist mir erst am Donnerstag den 18.4 der Verlust der Karte aufgefallen . Zählt diese späte Bemerkung des Fehlens der Karte , denn bereits als grob fahrlässig , falls jemand die Karte missbraucht hat ? Oder haftet die Bank bei Schäden