Hallo, ich bin geschieden und habe zwei Kinder. Mein Exmann und ich teilen uns das Sorgerecht und praktizieren das Wechselmodell. Beide Kinder verbringen also gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Die Kinder sind bei mir in der Krankenkasse familienversichert und ich beziehe das Kindergeld, ist aber bei der Kindesunterhaltsberechnung im Wechselmodell entsprechend berücksichtigt, Hälfte fließt also zum Vater. Der Hauptwohnsitz der Kinder war bisher bei mir. Nun hat mein Exmann ohne mein Wissen und meine Zustimmung den Hauptwohnsitz der Kinder auf sich umgemeldet und mir das im Nachgang als Info mitgeteilt.

Meine Fragen nun: 1. Kann/darf das Einwohnermeldeamt überhaupt den Kinder-Hauptwohnsitz einfach so und ohne das Wissen des anderen Elternteils umändern. Mein Exmann hat nach Aussage des Amts einen neuen Kinderpersonalausweis beantragt und angegeben, den Hauptwohnsitz auf ihn zu ändern, da die Kinder überwiegend bei ihm leben (was ja nicht stimmt). 2. Hat der veränderte Hauptwohnsitz nun beim Vater Auswirkungen auf die Auszahlung des Kindergelds an mich bzw. müssen die Kinder ihren Hauptwohnsitz beim Kindergeldempfänger haben? Ich würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank und Grüße Birgit