Hallo Zusammen, Ich (36), alleinerziehend, mein Sohn ist 7Jahre bin seit einem halben Jahr arbeitslos. Zuvor habe ich, fast 3 Jahre, Vollzeit als Bürohilfe am Empfang gearbeitet. Ich habe mich auch bei der "Agentur für Arbeit" als Vollzeitarbeitsuchend gemeldet. Weil es mir ja möglich ist Vollzeit zu arbeiten. Allerdings nur in der Zeit von 8.00 - 16:30 Uhr! Mein Sohn ist in der 2. Klasse und wird nach der Schule im "offenen Ganztag", bis 16:30 Uhr betreut. Dies muss ich zusätzlich mit 85,00€, monatlich bezahlen. Das mache ich, damit ich, bei einer Vollzeitstelle sofort die Betreuung meines Sohnes gewährleistet habe. Da ich aber bisher noch keine Neue Stelle gefunden habe, ist mein Sachbearbeiter vom Arbeitsamt der Meinung, ich müsste "flexibler" sein....und hat beschlossen, dass der Beruf der Hotelfachfrau das Richtige für mich ist. Was mich sehr verwundert, da er ja informiert ist, dass ich ein Schulpflichtiges Kind habe, alleinerziehend bin und NICHT im Schichtdienst arbeiten kann, welches aber der Beruf der Hotelfachfrau voraussetzt. Ich soll mich nun umgehend um einen Praktikumsplatz bemühen. Unter Androhung von Leistungssperre/Kürzung hat er mir eine Umschulung zur Hotelfachfrau auferlegt. Ich hatte ihm Eingangs schon erläutert, dass es mir zeitlich gar nicht möglich ist und gefragt, ob ich nicht eine Umschulung im Kaufm. Bereich oder als Erzieherin gefördert bekommen könnte, da ich für diese Berufe eher geeignet wäre und die Arbeitszeiten sich realistischer vereinbaren ließe. Daraufhin meinte er, dass er das nicht bewilligen könne, da ich in diesen Berufen "seiner Meinung nach" keine Perspektive hätte.

Bin ich nun dazu verpflichtet, eine Umschulung zu ergreifen, obwohl mich mit dem Beruf nichts verbindet und ich massive Probleme hätte, die Betreuung meines Sohnes zu gewährleisten?

Viele Grüße :-)