Folgende Situation:

Ich habe lange für eine Firma in einer geringfügigen Beschäftigung gearbeitet. Insgesamt 3 Jahre lang ohne Unterbrechung oder Krankheit.

Durch einen ehemaligen Kollegen, der jetzt gekündigt wurde, habe ich erfahren das dieser nachträglich Urlaubsgeld anfordern konnte, da dieser wie ich nie Urlaub genommen hat.

Wäre es möglich dies nachträglich ebenfalls anzufordern, auch wenn das Verhältnis seit Mai bereits beendet ist? Gibt es da irgendeine gesetzliche Grundlage?