In einem Gerichtsverfahren wurde der Täter schuldig gesprochen, und ihm wurden die Kosten auf erlegt. Da er nun über kein Vermögen beziehungsweise Einkommen verfügt, bittet mein Anwalt mich die Kosten für die Beratung zunächst zu übernehmen und im Zuge einer Zwangsvollstreckung mir das Geld zurück zu holen. Ist es rechtens, dass ich den Anwalt zunächst bezahlen muss?