Guten Tag,

In unserer Gartenanlage wird seit einigen Monaten das Hauptgartentor durch ein Schloss abgesperrt und dadurch ist der einzige Rettungsweg versperrt. Letzte Woche hatte meine Mutter einen Herzstillstand und nur durch Zufall war das Tor offen und der Rettungswagen konnte auf die Anlage fahren, weil unser Vereinsheim noch geöffnet hatte. Wäre der Vorfall jedoch nur 30 Minuten später passiert hätte erst die Feuerwehr das Tor öffnen müssen und meine Mutter hätte sicherlich nicht überlebt.

Wir haben jetzt einen Schlüssel vom Verein gefordert oder verlangt das das Schloss entfernt wird. Beides wurde abgelehnt. Machen sich die Entscheidungsträger mit dieser Entscheidung strafbar? Und welchen Tatbestand erfüllt diese Tatsache?

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet weil wir echt nicht weiter wissen.

Danke im voraus