Recht auf Akteneinsicht in die Schülerakte?
Welche Paragraphen regeln in NRW das Recht auf Akteneinsicht in die Schülerakte? Wer darf diese Akten unter welcher Voraussetzung einsehen? Darf man kopien anfertigen oder Notizen machen?
{In Niedersachsen sind es die Paragraphen . § 31 NschG i.V.m. § 16 Abs. 3 NDSG.}
Schule,
Recht,
Schule NRW,
akteneinsicht