Welche Paragraphen regeln in NRW das Recht auf Akteneinsicht in die Schülerakte? Wer darf diese Akten unter welcher Voraussetzung einsehen? Darf man kopien anfertigen oder Notizen machen?

{In Niedersachsen sind es die Paragraphen . § 31 NschG i.V.m. § 16 Abs. 3 NDSG.}