Ein Biergarten (ohne Musikanlage), der nur in den Sommermonaten und nur Freitag, Samstag und Sonntag geöffnet hat, muss im Wohngebiet um 22 Uhr schließen. Weil die Gäste an heissen Tagen erst später kommen und kein Raum besteht, wo die Gäste nach 22 Uhr unterkommen können, gibt es immer wieder Diskussionen.

Kurz vor 22 Uhr wird die letzte Runde bestellt.

Wie lange dürfen die Gäste dann noch sitzen bleiben?

Bis sie ausgetrunken haben? Oder gibt es da eine zeitliche Vorgabe?

Wie hoch ist die Strafe, wenn das Ordnungsamt bzw. die Polizei eingeschaltet wird?