Hallo, ich möchte folgendes wissen: In einer Eigentumswohnung (soll vermietet werden) über einer anderen Eigentumswohnung wird renoviert. Das Badezimmer der Wohnung liegt über der Küche. Es ist mal wieder gebohrt worden, hörte sich an wie ein kleiner Presslufthammer. Dann klingelt es an der Tür, der Chef der Firma steht da und sagt, dass sie durchgehämmert haben. Nun ist in der Küche ein Loch mit knapp 20cm Durchmesser und der Chef meinte, er läßt einen Maler kommen, der macht das zu und es ist in 1 Stunde erledigt.

Meine Frage ist, - Wenn der Maler kommt, müßte er ja eigentlich die ganze Decke streichen und nicht nur da, wo das Loch war (§ 249 BGB?) - Wie ist es mit Reinigungskosten? Kann man die Zeit in Rechnung stellen?

Ich hoffe, ich habe verständlich geschrieben. Freue mich über eure Antwort.

Liebe Grüße Bibiana