Hallo, ich habe da eine Frage zur Vollkasko. Folgende Situation. Ich hatte einen Unfall ( Auffahrunfall..er ist mir hinten drauf gefahren ) in Frankreich mit einem Verkehrsteilnehmer aus England. Polizei hat ihn vor Ort auch als Verursacher im Unfallbericht festgestellt. Wieder zurück in Deutschland habe ich nun ( dank Rechtschutzversicherung ) sofort einen Anwalt beauftragt die gesamte Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung durchzuführen. Der eingeschaltete Gutachter hat an meinem Fahrzeug einen Schaden von über 10000 Euro festgestellt. Durch die massiven Beschädigungen ist das Fahrzeug nicht fahrbereit. Jetzt stellt sich mir die Frage ob MEINE vorhandene Vollkasko erstmal für den Schaden aufkommen kann so das ich in der Lage bin das Fahrzeug schnell wieder fahrbereit bekomme oder ob ich nun tatsächlich bis 3 Monate oder auch gerne mal länger warten muß bis die Abwicklung durch die gegnerische Versicherung erfolgt. Sicher kann ich bis morgen warten und meine Versicherung danach fragen, aber manchmal sagen die einem auch nicht alle Möglichkeiten. Danke