Hallo zusammen!

Kann mir vielleicht jemand helfen??

Untermieter Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend. Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig.

Kann man hier als Untermieter den Vertrag fristlos kündigen? ?

Danke im voraus!