Folgender Fall:

Mein Vermieter ist vor über 2 Monaten verstorben und die Eigentumswohnung wurde an seine Töchter vererbt. Da beide Töchter eine Erbengemeinschaft sind, wurde mein laufender Mietvertrag an diese "weitervererbt". Soweit so gut. Nun möchte ich jedoch eine neue Whg in 3 Monaten beziehe ( offizielle Kündigung ist raus und bestätigt) und gern einen Nachmieter suchen möchte (keine Klausel im Mietvertrag welche dagegen spricht). Wie sieht das nun rechtlich aus? Natürlich geht das nur mit ihrer Einwilligung aber kann sie denn die Whg neu vermieten, auch wenn das Nachlassgericht noch keine offizielle Erbschaft bestätigt hat?

Vielen Dank für eure Hilfe