Während der Theoriephasen meines dualen Studiums habe ich aufgrund einer starken Depression (davon weiß das Unternehmen und die Hochschule) unter Drogenkonsum (davon weiß bisher weder das Unternehmen, noch die Hochschule) extreme Fehlzeiten. Da die Vorlesungen Pflichtveranstaltungen sind, wurde durch die juristische Leitung des Prüfungsamtes nach Durchsicht der Anwesenheitslisten das Exmatrikulationsverfahren von Amts wegen gemäß §62 Abs. 2 Nr.7 i.V.m. § 29 Abs. 5 S. 3 LHG BW eingeleitet. Ich befand mich in der Prüfungsphase des 4. Semesters und bin schließlich nicht mehr zu den Prüfungen gegangen.

Ich habe mich anschließend krank gemeldet und bin in stationäre Behandlung gegangen. Die ist jetzt aber abgeschlossen und jetzt muss ich Stellung beziehen, oder abwarten, bis das Exmatrikulationsverfahren abgeschlossen ist. Seit einer Woche bin ich wieder arbeitsfähig, habe mich aber schon seit Ende der Prüfungsphase nicht mehr persönlich gemeldet (also jetzt seit ca 3 Monaten).

Ich möchte das Studium nicht fortführen, wahrscheinlich könnte ich es auch nicht. Ich möchte erst mal eine Ausbildung machen, allerdings mit der Aussicht später wieder zu studieren. Clean und unter besseren sozialen Umständen sehe ich mich dazu im Stande. Die Studienrichtung wird auch eine andere sein. Ist das möglich, nachdem eine Exmatrikulation von Amts wegen durchgesetzt wurde? Wie lange kann ich in dem Fall noch mit Gehalt von meinem Arbeitgeber rechnen? Ist es ratsam, meinem Arbeitgeber von meinen Plänen zu erzählen und einfach offen zu sein, in Bezug auf meinen Drogenkonsum, in Bezug auf meine Pläne, das Studium abzubrechen?

Ich habe Angst, dass meine Familie mich "durchfüttern" muss, weil ich finanziell in Schwierigkeiten gerate, wenn ich kündige. Ich habe Angst nicht wieder immatrikulieren zu dürfen. Ich bin extrem unsicher, wie ich jetzt reagieren muss, was ich sagen darf und was nicht. Deßhalb traue ich mir nicht mit meinem Arbeitgeber in Kontakt zu treten. Könnt Ihr mir erklären, welche Konsequenzen aus welchem Handeln folgen?