Hallo, ich habe heute mit meiner Versicherung gesprochen wegen eines Haftpflichtschadens. Ich habe seit 2005 das Haus meiner Eltern übernommen und Ihnen ein Wohnrecht einräumen lassen. Vor ein paar Wochen ist mir ein Missgeschick passiert. Ich habe mich an die Küchentür meiner Eltern gestützt und dabei ist die Scheibe zu Bruch gegangen. Jetzt meine Frage. Ich bin zwar Eigentümer des Hauses aber die Wohnung gehört ja meinen Eltern. Meine Versicherung hat mir nahegelegt dass sie für den Schaden nicht aufkommen weil ich der Eigentümer des Hauses bin. bei einer Glasversicherung würde dies gehen. Aber ist dass nicht ein Haftpflichtschaden, da die Wohnung ja meinen Eltern gehört? Sie müssen ja auch für Ihren eigenen Hausrat aufkommen?! Ich weiß nicht ob meine Versicherung mich nur abwürgen will oder ob es wirklich nicht möglich ist. Brauche eigentlich nur einen neutralen Rat als Unwissende. Ich hatte auch sonst noch nie einen Haftpflichtschaden ausser einen kleinen bei einem guten Freund der gerade mal 40 Euro betrug. Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder kennt sich mit sowas aus. Viele Grüssle und Danke!