Hallo zusammen,

für mein Studium muss ich ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum machen. Hab auch einen Praktikumsplatz gefunden. Bei einem Pflichtpraktikum gilt ja nicht das Recht auf Mindestlohn. Prinzipiell könnte ich mir aber auch vorstellen noch einen Monat dranzuhängen. Muss der Arbeitgeber diesen zusätzlichen Monat dann anders verrechnen oder mir einen anderen Vertrag geben?

LG