Wenn dann wenn du sie mal siehst. Dann kannst du fragen: hey sag mal, du bist weg von snapchat? Alles andere macht man nicht, das wirkt nur bedürftig

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Nein, die sind alle schlecht

Die welche sich privat durch Werbung oder Sponsoren finanzieren können dürfte es ja gern geben. Das ich aber 18,36 im Monat dafür zahle find ich blöd. Vor allem für so dummes Zeug wie „auf Klo“ oder „Glanz und Natur“

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Geh in eine Kirche und suche dir einen Priester (kath.) für ein Gespräch. Diese sollten immer bereit sein zuzuhören und haben insbesondere eine Schweigepflicht gegenüber jedem, solange du ihnen nicht explizit erlaubst darüber zu reden.

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Einfach einmal Schimmelspray drauf, dann geht das weg. Und in Zukunft das lüften nicht vergessen

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Nur die von Bosch sind gut von der Qualität her

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Strafgesetzbuch (StGB)§ 145d Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, 

1.

daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

2.

daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten 

1.

an einer rechtswidrigen Tat oder

2.

an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.

(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 

1.

eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder

2.

wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes, in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder

3.

wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,

um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

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Du solltest für deine Tat gerade stehen, hingehen und es bezahlen. Denn von dem Geld muss der Supermarktbetreiber die Gehälter seiner Mitarbeiter bezahlen, die auch Familie haben, usw.

stehe dazu und mach sowas im Anschluss nicht wieder

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Wegen solchem Zeug bin ich gegen Scheidungen.

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Am besten rufst du dann mal bei Tui oder SunExpress an. Ich persönlich würde aber einfach einen anderen Hinflug buchen, und dann mit der Familie auf dem bereits gebuchten zurück fliegen.

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