Hallo Leute,
Letztes Jahr hatte ich ein Verfahren wegen Btm (Cannabis). Das Verfahren wurde eingestellt, da es eine geringe Menge war. Habe auch von der Führerscheinstelle Post bekommen, von der ich eine Verwahnung bekam, mit dem Vorbehalt, das ich bei weiteren Auffälligkeiten zu einem ärztlichen Gutachten muss, bevor ich meinen Führerschein machen kann.
Vor ein paar Wochen war ich dabei, als meine Freunde mit Cannabis erwischt wurden. Zu beginn wollte keiner sagen, wem die Betäubungsmittel gehören, somit war auch ich Beschuldigter in einem Verfahren. Ich hatte damit nichts zu tun und meine Freunde haben das auch in einer Aussage bestätigt. Das Verfahren wurde bei mir vor ein paar Tagen nach Paragraph 170 absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Die Polizisten haben vor Ort einen Wischtest durchgeführt, der wahrscheinlich positiv auf Marihuana ausfiel, da ich gelegentlich mal einen Joint rauche.
Nun frage ich mich ob die Polizei die Führerscheinstelle informiert hat. Ich bin praktisch im Verfahren unschuldig gewesen nur der Wischtest beunruhigt mich. Ich habe keinerlei Konsum zugegeben und auch meine Freunde haben ausgesagt, dass ich an diesem Tag nichts konsumiert habe.
(Bin 17 und will dieses Jahr meinen Führerschein machen)
Freue mich über eure Antworten.