Antwort
Also ob man selbst raucht oder bloß rein möchte. Beides ist erst ab 18 Jahren möglich. Der Zugang zur Lokalität unterliegt einer Altersbeschränkung. Der Wirt begeht eine Ordnungswidrigkeit wenn er Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt gestattet, die -in Hessen- mit einem Bußgeld von 500 € geahndet wird. Die Kinder und Jugendlichen die sich dort aufhalten werden nicht zur Kasse gebeten ( das sieht das JuSchöG ) nicht vor. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass euch die Eltern nach der Kontrolle bei der Polizei oder dem Ordnungsamt abholen müssen.